Musterentwurf zum Ausbildungsnachweis
Für die praktische Umsetzung der Pflegeausbildung hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unter Beteiligung der Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz einen Musterentwurf zum Ausbildungsnachweis erarbeitet. Der Musterentwurf basiert auf den gesetzlichen Vorgaben und bietet auf Bundesebene Orientierung für die Gestaltung der praktischen Pflegeausbildung. Er bietet die Grundlage für die von den Pflegeschulen zu gestaltenden Ausbildungsnachweise.