Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG
Die Rahmenpläne gliedern sich in den Rahmenlehrplänen für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie in den Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung. Sie wurden von der Fachkommission nach § 53 PflBG entwickelt und haben eine empfehlende Wirkung. Geprüft wurden diese vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie vom Bundesministerium für Gesundheit.