Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

Anbei finden sie den Regelungstext zum Pflegestudiumstärkungsgesetz vom 12.12.2023 (PflStudStG). In diesem werden von Artikel 1 bis Artikel 4a Änderungen:
- des Pflegeberufegesetztes (PflBG)
- der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
- der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsververordnung (PflAPrV)
aufgeführt.

Im Oktober 2023 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung (20/8105) angenommen. Mit der Vorlage wurden zudem Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und Änderungen weiterer Vorschriften beschlossen. Informationen hierzu finden Sie unter dem Link: "Bundestag stimmt für die Reform des Pflegestudiums".

Darüber hinaus führt eine Pressemitteilung vom Bundesministerium für Gesundheit auf, welche Reglungen das Gesetz im Einzelnen vorsieht (s. Link: Reform der Pflegeausbildung: Studierende erhalten künftig Vergütung). Zusammenfassend steht dort:

- Studierende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine Vergütung.
- Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden.
- Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten sollen in der Pflegeausbildung stärker berücksichtigt werden.
- Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht.
- Erhöhung der Kinderkrankentage: Durch den Gesetzentwurf werden die Kinderkrankentage (pro Kind und Elternteil) für 2024/2025 von regulär 10 auf 15 erhöht.
- Vereinfachte Austauschregeln für Apothekerinnen und Apotheker sind vorgesehen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung werden an aktuelle Entwicklungen, z.B. im Bereich der Digitalisierung, angepasst.
- Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ kann zukünftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden. Dies gilt entsprechend auch für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
Barrierefrei: Ja
Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit
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Bundestag stimmt für die Reform des Pflegestudiums
Barrierefrei: Ja
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Reform der Pflegeausbildung: Studierende erhalten künftig Vergütung
Barrierefrei: Ja
Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit
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