Pflegeausbildung am Praxislernort Psychiatrie – Handreichung
Die Koordinierungsstelle Netzwerk Pflegeausbildung Schleswig-Holstein hat für Einrichtungen in der Psychiatrie, die bisher keine Berührungspunkte mit der Pflegeausbildung hatten, einen Leitfaden entwickelt, der den Verantwortlichen vor Ort einen schnellen Überblick über Voraussetzungen und Ablauf verschaffen soll. Zudem geht die Handreichung auf die 5 Kompetenzbereiche* der Pflegeausbildung ein, erläutert dessen Bedeutung und leitet daraus konkrete Lernfragen sowie Lernaufgaben ab.
Mit der Einführungen der generalistischen Pflegeausbildung kommen auch weitere Einrichtungen für den Pflichteinsatz Psychiatrie (Umfang von 120 h) als Lernort in Frage. Nach der Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts (PflBAPAVO §4 (3)) gehören in Rheinland-Pfalz dazu unter anderem folgende Einrichtungen:
- Psychiatrische Institutsambulanzen
- Sozialpsychiatrische Dienste
- Einrichtungen des Maßregelvollzugs
- Besondere Wohnformen und tagesstrukturierende Angebote in Tagesstätten
- Rehabilitationseinrichtungen mit einen Schwerpunkt im Bereich psychische Erkrankungen
*Die 5 Kompetenzbereiche (KB) in der Pflegeausbildung bestehen aus:
KB I: Pflegeprozess und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
KB II: Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten
KB III: Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
KB IV: Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
KB V: Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen