Pflegeausbildung am Praxislernort Psychiatrie
Handreichung für Verantwortliche wie Praxisanleitung, Einrichtungsleitung und qualifizierte Fachkräfte in den „weiteren Lernorten“ wie Tageskliniken, Wohngruppen, Eingliederungshilfe etc.
Es gibt eine Reihe von Einrichtungen und Diensten im Versorgungsbereich Psychiatrie, die mit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung zu möglichen Lernorten für externe Praxiseinsätze geworden sind. Nach der Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts (PflBAPAVO §4 (3)) in Rheinland-Pfalz gehören dazu unter anderem folgende Einrichtungen:
- psychiatrische Institutsambulanzen
- Sozialpsychiatrische Dienste
- Einrichtungen des Maßregelvollzugs
- besondere Wohnformen und tagesstrukturierende Angebote in Tagesstätten
- Rehabilitationseinrichtungen mit einen Schwerpunkt im Bereich psychische Erkrankungen
Besonders für diese genannten Betriebe, die erstmals mit Pflegeausbildung in Kontakt kommen und in der Regel keine Pflegefachkräfte beschäftigen, hat die "Koordinierungsstelle Netzwerk Pflegeausbildung Schleswig-Holstein" einen Leitfaden entwickelt, der den Verantwortlichen vor Ort eine Hilfestellung sein kann, um sich einen schnellen Überblick über Voraussetzungen und Ablauf zu verschaffen. Anhand von Anregungen und Beispielen für Lernaufgaben kann Pflegeausbildung an den jeweiligen Einsatzort adaptiert werden.