Pflegeausbildung am Praxislernort Pädiatrie

Die "Koordinierungsstelle Netzwerk Pflegeausbildung Schleswig-Holstein" hat für Betriebe in der Pädiatrie, die in der Regel keine Pflegefachkräfte beschäftigen oder bisher noch keine Berührungspunkte mit der Pflegeausbildung hatten, eine Handreichung entwickelt. Diese soll den Verantwortlichen einen schnellen Überblick über Voraussetzungen und zum Ablauf des pädiatrischen Pflichteinsatz geben. In der Handreichung finden Sie allgemeine Anregungen und Beispiele für Lernaufgaben, womit die Pflegeausbildung an den jeweiligen Einsatzort adaptiert werden kann.

Hintergrund zum Pflichteinsatz Pädiatrie in RLP:
Die generalistische Pflegeausbildung ist kompetenzorientiert, wobei für den pädiatrischen Einsatz vor allem die Kompetenzbereiche „I Pflegeprozessgestaltung“ (z.B. Gesundheitsförderung und Prävention bei Neugeborenen, Säuglingen, Kindern und Jugendlichen) sowie „II Kommunikation und Beratung“ im Vordergrund stehen (vgl. Anlage 2 PflAPrV und Rahmenausbildungsplan BIBB, S. 220). Mit der Einführungen der generalistischen Pflegeausbildung kommen auch weitere Einrichtungen für den Pflichteinsatz Pädiatrie (Umfang von 60-120 h) als Lernort in Frage. Nach der Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts (PflBAPAVO §4 (2)) gehören in Rheinland-Pfalz dazu unter anderem folgende Einrichtungen:

- Einrichtungen unter der Leitung von Hebammen oder Entbindungspflegern (Hebammenpraxen)
- Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Stationäre und ambulante Kinderhospize
- Integrative Kindertagesstätten
- Sozialpädiatrische Zentren
- Kinder- und Jugendärzte

Pflegeausbildung am Praxislernort Pädiatrie
Barrierefrei: Ja
Herausgeber: Koordinierungsstelle Netzwerk Pflegeausbildung Schleswig-Holstein; Autorin: Marlen Vogel
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