Landesverordnung zur Umsetzung der Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege

Die Landesverordnung zur Umsetzung der Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege gliedert sich in zwei Teile.

Im ersten Teil wird die Schiedsstelle nach §36 des Pflegeberufegesetzes aufgeführt. Diese ist zuständig für Entscheidungen über die Festlegung des Pauschalbudgets, des Individualbudgets und legt Verfahrensreglungen im Zusammenhang mit der Einzahlung von Finanzierungsmitteln sowie den in Rechnung zu stellenden Zuschlägen fest. In Rheinland-Pfalz setzt sich die Schiedsstelle aus den folgenden Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen zusammen:

- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- BKK Landesverband Mitte
- IKK Südwest
- Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Landesverband
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Im zweiten Teil werden Zuständigkeiten sowie die Mindestanforderungen für die Pflegeschulen an Krankenhäusern aufgeführt. Die zuständige Stelle nach § 26 Abs. 4 PflBG ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Landesverordnung zur Umsetzung der Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege
Barrierefrei: Ja
Herausgeber: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (2019)
Datei aufrufen