Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts (PflBAPAVO)

In der Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts (PflBAPAVO) finden Sie Hinweise zu Leistungsfeststellung und -beurteilung von Auszubildenden in der Pflege sowie zu den Voraussetzungen für die Praxiseinsätze in pädiatrischen und psychiatrischen Einrichtungen.

Nach der Landesverordnung in Rheinland-Pfalz eignen sich für den pädiatrischen Pflichteinsatz unter anderem folgende Einrichtungen (vgl. PflBAPAVO, §4 (2)):

- Einrichtungen unter der Leitung von Hebammen oder Entbindungspflegern (Hebammenpraxen)
- stationäre und ambulante Kinderhospize
- integrative Kindertagesstätten
- Kinder- und Jugendärtze
- Sozialpädiatrische Zentren
- Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

Für den psychiatrischen Pflichteinsatz sind unter anderem folgende Einrichtungen als Lernort geeignet (vgl. PflBAPAVO, §4 (3)):

- psychiatrische Institutsambulanzen
- Sozialpsychiatrische Dienste
- Einrichtungen des Maßregelvollzugs
- besondere Wohnformen und tagesstrukturierende Angebote in Tagesstätten
- Rehabilitationseinrichtungen mit einen Schwerpunkt im Bereich psychische Erkrankungen

Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts (PflBAPAVO)
Barrierefrei: Ja
Herausgeber: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
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