Vorgaben für die jährliche Fortbildung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in RLP
In Rheinland-Pfalz gelten für die jährliche Fortbildung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern für die Ausbildung in den Pflegeberufen die Regelungen der Landespflegekammer (vgl. §4 Abs. 4 PflBAPAVO).