Empfehlungen für die jährliche Fortbildung von Praxisanleitenden in RLP

In Rheinland-Pfalz gelten für die jährliche Fortbildung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern die Regelungen der Landespflegekammer. Auch die "Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts" (PflBAPAVO) verweist darauf, dass sich die kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von jährlich 24 Stunden an die Empfehlungen der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz orientieren soll (vgl. §4 Abs. 4 PflBAPAVO).

Anbei finden Sie die Empfehlungen der Landespflegekammer Rheinland-Pflaz für die jährliche Fortbildung von Praxisanleitenden in Pflegeberufen.

Empfehlungen der Landespflegekammer RLP für die jährliche Fortbildung von Praxisanleitenden in Pflegeberufen
Barrierefrei: Ja
Herausgeber: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
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