Handreichung zur Umsetzung des Rahmenausbildungsplans
"Die Fachkommission des Bundes nach § 53 PflBG hat zum 01.08.2019 einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan mit empfehlendem Charakter vorgelegt. In Rheinland-Pfalz ist der veröffentlichte Rahmenausbildungsplan für die Ausbildung in der Praxis in seiner Struktur und den aufgeführten Kompetenzbereichen und -schwerpunkten verpflichtend.
Die vorliegende Handreichung dient der Unterstützung der Träger der praktischen Ausbildung und der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter bei der organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung der Ausbildung und der Umsetzung des Rahmenausbildungsplans in einen einrichtungsspezifischen und einen individuellen Ausbildungsplan." (Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz, 2020)