Grundlagen nach dem Arbeitszeitgesetz für Rheinland-Pfalz

In diesem Schreiben werden die Grundlagen nach dem Arbeitszeitgesetz erläutert und u.a. darauf verwiesen, dass Wochenenddienste während des Schulblockes nicht zulässig sind.

Der elektronische Brief ist an an alle Schulen für Gesundheitsfachberufe sowie Träger der praktischen Ausbildung in Krankenhäusern, ambulanten Diensten und Pflegeinrichtungen adressiert und wurde im Jahr 2020 von den Schulaufsichtsbehörden, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Rheinland-Pfalz herausgegeben.

Schulen und TdpA Wochenenddienste
Barrierefrei: Ja
Herausgeber: Schulaufsichtsbehörden ADD und LSJV
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