Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG)
Anbei finden Sie den vollständigen Gesetztext zum Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17. Juli 2017. Das PflBG gliedert sich in 6 Teile, diese sind:
- Teil 1: Allgemeiner Teil (z.B. Berufsbezeichnung, vorbehaltene Tätigkeiten)
- Teil 2: Berufliche Ausbildung in der Pflege (Ausbildungsziel, Ausbildungsverhältnis, Finanzierung)
- Teil 3: Hochschulische Pflegeausbildung
- Teil 4: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Teil 5: Besondere Vorschriften (z.B. zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege; Altenpflege)
- Teil 6: Anwendungs- und Übergangsvorschrift
- Anlage
Der Gesetzeskommentar des PflBG (BT-Drs. 18/7823) führt Begründungen zu den Paragraphen oder Artikel des PflBG auf.