Fortschreibung der Kompensationszahlungen (von 2021 bis 2025) – Empfehlungen der Pflegegesellschaft RLP
Die Pflegegesellschaft in Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft und der Interessenvertretung der privaten Pflegeschulen eine Vereinbarung über die Fortschreibung der Ausbildungspauschalen gem. § 30 PflBG getroffen. Durch die Anpassung der Ausbildungspauschalen ergeben sich folgende Empfehlungen für die "Ausbildungspauschale für TdpA", "Kompensationspauschale bzgl. der Organisation und Koordination" sowie die "Kompensation der Praxisanleitungsstunde" für das Jahr 2024:
- Ausbildungspauschale für TdpA: 9.654,33 € (jährlich)
- Kompensation für Organisation u. Koordination der Ausbildung: 682,56 € (je Auszubildendem)
- Kompensation der Praxisanleitung: 68,71 € (Berechnungsstundensatz pro Praxisanleitungsstunde im Umfang von 10%)