Empfehlungen für Praxisanleitende im Rahmen der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG)
Die Praxisanleitung ist ein zentrales Element der Pflegeausbildung. So sind nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit auf die geplante Praxisanleitung zu verwenden. Daher richten sich die folgenden Empfehlungen an Praxisanleitende und an alle beteiligten Akteurinnen und Akteure der Pflegeausbildung. Ein Ziel ist es, Praxisanleitende dazu zu ermutigen, selbst „mehr zu fragen als zu antworten“, um eine reflektierte, instruierende und konstruktive Arbeitsweise zu entwickeln.