Auflistung der Ausbildungskosten (PflAFinV)

Eine Auflistung von Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ohne Mehrkosten der Ausbildungsvergütung finden Sie im nachfolgenden Link in Anlage 1 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).

Welche Kosten zu den Ausbildungskosten zählen, regelt § 27 Pflegeberufegesetz. In diesem Paragraphen finden Sie auch die Anrechnungsschlüssel für die Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung sowie den Hinweis zur Anrechnung der Auszubildenden im ersten Ausbildungsdrittel.

Auflistung der Ausbildungskosten (PflAFinV)
Barrierefrei: Ja
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz
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§ 27 Pflegeberufegesetz (PflBG)
Barrierefrei: Ja
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz
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