Auflistung der Ausbildungskosten (PflAFinV)
Eine Auflistung von Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ohne Mehrkosten der Ausbildungsvergütung finden Sie im nachfolgenden Link in Anlage 1 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).
Welche Kosten zu den Ausbildungskosten zählen, regelt § 27 Pflegeberufegesetz. In diesem Paragraphen finden Sie auch die Anrechnungsschlüssel für die Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung sowie den Hinweis zur Anrechnung der Auszubildenden im ersten Ausbildungsdrittel.