Fördermittel
Digitalisierung geht mit der Notwendigkeit von Investitionen einher. Hier finden Sie eine Übersicht über Förderprogramme, die Sie bzw. ihre Einrichtung hier unterstützen können.
Übersicht über bundesweite Fördermittel
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege stellt eine Online-Übersicht über bundesweite Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Für Pflegeeinrichtungen: Fördermöglichkeiten nach § 8 Abs. 8 SGB XI
Im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) wurde der § 8 Abs. 8 SGB XI angepasst und ermöglicht jetzt eine Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen mit bis zu 12.000 Euro für ambulante Dienste und stationäre Pflegeinrichtungen.
Von 2019 bis 2030 werden einmalig Maßnahmen gefördert mit einem Zuschuss von 40%, höchstens aber 12.000 Euro. D.h., interessierte Einrichtungen müssen 60 % der Kosten selbst aufbringen, um förderfähig zu sein.
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Förderung sind AOK und DAK in den jeweiligen Bundesländern.
Für Pflegeschulen: DigitalPakt Schule 2.0
Bund und Länder haben sich Ende 2024 auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt, einem Förderprogramm für Digitalisierung in Schulen. Sie finden hier Informationen dazu. Wir halten Sie außerdem über Neuerungen, bspw. bezüglich der Antragstellung, auf dem Laufenden.