Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts (PflBAPAVO)
In der Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts (PflBAPAVO) sind Hinweise zur Leistungsfeststellung und -beurteilung aufgeführt. Bezugnehmend auf die jährliche 24 Stunden Fortbildung für Praxisanleitende wird hier auf die Empfehlungen der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz verwiesen (§ 4 Abs. 4 PflBAPAVO). Darüber hinaus werden Voraussetzungen und Vorgaben für die praktischen Pflichteinsätze im Bereich Pädiatrie und Psychiatrie genannt.
Für den Pflichteinsatz Pädiatrie sind nach § 4 Abs. 2 PflBAPAVO u.a. folgende Einrichtungen als Lernort geeignet:
- Einrichtungen unter der Leitung von Hebammen oder Entbindungspflegern (Hebammenpraxen)
- stationäre und ambulante Kinderhospize
- integrative Kindertagesstätten
- Kinder- und Jugendärzte
- Sozialpädiatrische Zentren
- Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Für den Pflichteinsatz Psychiatrie eignen sich nach § 4 Abs. 3 PflBAPAVO u.a. folgende Einrichtungen als Lernort
- psychiatrische Institutsambulanzen
- Sozialpsychiatrische Dienste
- Einrichtungen des Maßregelvollzugs
- besondere Wohnformen und tagesstrukturierende Angebote in Tagesstätten
- Rehabilitationseinrichtungen mit einen Schwerpunkt im Bereich psychische Erkrankungen